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Gültigkeit: genau 10 Jahre

Energieausweis verlängern?
Das geht nicht — aber das hier schon.

Eine Verlängerung ist im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) nicht vorgesehen. Nach zehn Jahren wird der Energieausweis nicht verlängert, sondern neu ausgestellt. Prüfen Sie hier, ob Ihr Dokument noch gültig ist.

  • § 88 GModGBerechtigte Aussteller
  • ab 69,90 €Verbrauchsausweis
  • 24 StundenBis zum PDF

Ist mein Ausweis noch gültig?

Ausstellungsdatum auf Seite 1

Datum eingeben

Das Ausstellungsdatum steht auf der ersten Seite Ihres Energieausweises.

Einen neuen Ausweis brauchen Sie, sobald Sie verkaufen, neu vermieten oder verpachten.

Keine Registrierung, keine Verpflichtung

Energieausweis ab 69,90 € erstellen — externer Anbieter, öffnet in neuem Tab

Keine Registrierung, keine Verpflichtung

Die Rechtslage

Verlängerung und Neuausstellung im Vergleich

Beim Personalausweis, beim Reisepass und beim Führerschein ist die Verlängerung der Normalfall. Der Energieausweis funktioniert anders: er bewertet ein Gebäude zu einem Zeitpunkt, mit Rechenverfahren und Anforderungswerten, die sich über zehn Jahre verändern. Deshalb wird er ersetzt, nicht verlängert.

Verlängerung und Neuausstellung des Energieausweises im Vergleich
Merkmal Verlängerung Neuausstellung
Im GModG vorgesehenneinja
Registriernummerneue Nummer beim DIBt
Gültigkeit danach10 Jahre
AufwandOnline-Formular, wenige Minuten
Kostenab 69,90 €

Anlässe

Wann Sie einen neuen Energieausweis brauchen

Nicht jeder abgelaufene Ausweis muss sofort ersetzt werden. Entscheidend ist, was mit dem Objekt passiert.

Die zwei Ausweisarten

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Welche Variante zulässig ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Die kostenlose Prüfung klärt das in zwei Fragen.

  • Variante 1

    Verbrauchsausweis

    69,90 €

    Grundlage sind die Heiz- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre. Der schnellere und günstigere Weg, wenn die Abrechnungen vorliegen.

    • Zulässig ab 5 Wohneinheiten
    • Kleinere Gebäude: Bauantrag nach 1.11.1977
    • Abrechnungen der letzten 3 Jahre nötig
    Mehr zum Verbrauchsausweis →
  • Variante 2

    Bedarfsausweis

    119,90 €

    Grundlage ist die Bausubstanz: Dämmung, Fenster, Dach und Heizungsanlage werden durchgerechnet. Immer zulässig, für kleinere ältere Wohngebäude oft vorgeschrieben.

    • Für jedes Wohngebäude zulässig
    • Ohne Verbrauchsdaten möglich
    • Liefert Hinweise auf Sanierungsschritte
    Mehr zum Bedarfsausweis →

Optional

Zusatzoptionen

Frei wählbar bei der Bestellung. Ohne Zusatzoption erhalten Sie den Ausweis als PDF innerhalb der regulären Bearbeitungszeit.

Alle Kosten im Detail →

  • Postversand per BriefGedrucktes Exemplar per Post, zusätzlich zum PDF.9,99 €
  • Express-BearbeitungVorrangige Prüfung, wenn die Besichtigung schon terminiert ist.39,99 €
  • Erweiterte ÜberprüfungZusätzliche Plausibilitätskontrolle Ihrer Angaben vor der Ausstellung.19,99 €
  • Nachträgliche KorrekturÄnderung Ihrer Angaben ohne weitere Gebühr.14,99 €
  • ExpertenberatungPersönliches Gespräch zu Ihrem Objekt, den Daten und den Ergebnissen.59,99 €

Das Dokument

Was auf dem neuen Ausweis steht

  • A+
  • A
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H

Die Effizienzklasse nach GModG ergibt sich aus dem Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Sie ist Pflichtangabe in jeder Verkaufs- und Vermietungsanzeige — deshalb braucht schon das Exposé einen gültigen Ausweis, nicht erst der Notartermin. Dazu kommen Energieträger, Baujahr, Art des Ausweises und die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik.

Ablauf

In drei Schritten zum neuen Ausweis

  1. Kostenlos prüfen

    Objektart, Baujahr und Anlass angeben. Sie erfahren sofort, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist und welche Unterlagen Sie brauchen.

  2. Daten eingeben

    Wohnfläche, Heizung, Verbräuche oder Bauteile — im geführten Online-Formular. Ein Vor-Ort-Termin ist für Wohngebäude in der Regel nicht nötig.

  3. Ausweis erhalten

    Ein nach § 88 GModG berechtigter Aussteller prüft die Angaben. Sie erhalten das PDF mit Registriernummer, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Zielgruppen

Für Ihre Situation

  • Eigentümer beim Verkauf

    Pflichtangaben gehören schon ins Exposé. Ein abgelaufener Ausweis verzögert die Vermarktung und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

  • Eigentümer bei Neuvermietung

    Vor der Besichtigung vorlegen, mit dem Mietvertrag übergeben. Für laufende Mietverhältnisse ändert sich nichts.

  • Vermieter mit mehreren Objekten

    Ausstellungsdaten einmal erfassen, dann gebündelt neu ausstellen lassen, bevor die nächste Wohnung auf den Markt kommt.

  • Makler

    Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige fallen auf den Makler zurück. Ein abgelaufener Ausweis im Objektordner ist ein Vermarktungsrisiko.

  • WEG und Verwalter

    Der Ausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht je Wohnung. Die Verwaltung beauftragt ihn, Eigentümer erhalten eine Kopie.

Hintergrund

Energieausweis verlängern: was hinter der Frage steckt

Wer nach „Energieausweis verlängern“ sucht, hat meist ein konkretes Problem: Das Dokument liegt vor, das Ausstellungsdatum ist knapp zehn Jahre alt, und eine Wohnung oder ein Haus soll verkauft oder neu vermietet werden. Naheliegend ist der Gedanke, die Gültigkeit einfach verlängern zu lassen — so funktioniert es schließlich bei fast allen anderen Dokumenten.

Beim Energieausweis gibt es diesen Weg nicht. Er ist kein Ausweis über eine Person, sondern ein Gutachten über ein Gebäude, erstellt mit den Rechenverfahren, Klimafaktoren und Anforderungswerten, die zum Ausstellungszeitpunkt galten. Nach zehn Jahren ist diese Bewertung veraltet. Das GModG sieht deshalb keine Fristverlängerung, keine Fristhemmung und keine Neudatierung vor, sondern die Neuausstellung.

Praktisch ist das kein Nachteil. Die Neuausstellung läuft heute vollständig online, dauert bei vollständigen Angaben in der Regel 24 Stunden und kostet beim Verbrauchsausweis 69,90 €. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Planen Sie den neuen Ausweis vor dem Listing ein, nicht während der ersten Besichtigungen.

Gültigkeit, Aktualität und Bußgelder

Die zehn Jahre laufen taggenau ab dem Ausstellungsdatum auf Seite 1. Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Am Tag nach Ablauf darf der Ausweis nicht mehr als Nachweis verwendet werden. Auch der ursprüngliche Aussteller kann die Frist nicht verlängern — er kann nur einen neuen Ausweis ausstellen, mit eigener Registriernummer.

Von der Gültigkeit zu unterscheiden ist die Aktualität. Nach einer umfassenden Sanierung, die die energetische Bewertung wesentlich verändert, ist auch ein formal noch gültiger Ausweis inhaltlich überholt und sollte ersetzt werden.

Wer ohne gültigen Ausweis inseriert, vorlegt oder übergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Fall sind Bußgelder von bis zu 10.000 € möglich. Für Makler kommt hinzu, dass die Pflichtangaben in der Anzeige ihnen zugerechnet werden.

Gültigkeit Schritt für Schritt prüfen →

Fragen

Häufige Fragen zur Verlängerung

Kann ich meinen Energieausweis verlängern lassen?

Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) kennt keine Verlängerung. Nach zehn Jahren wird ein neuer Ausweis ausgestellt, der wieder zehn Jahre gilt.

Gibt es eine Übergangsfrist nach Ablauf?

Nein. Am Tag nach Ablauf der zehn Jahre ist der Ausweis ungültig und darf nicht mehr vorgelegt werden.

Kann der alte Aussteller ihn einfach neu datieren?

Nein. Jeder Ausweis erhält eine eigene Registriernummer beim DIBt. Eine Umdatierung ist nicht zulässig.

Brauche ich einen neuen Ausweis, wenn ich selbst wohnen bleibe?

Nein. Erst bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung wird ein gültiger Ausweis gebraucht.

Welche Unterlagen brauche ich für die Neuausstellung?

Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten drei Jahre, für den Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen, Fenstern und Heizung.

Warum unterscheidet sich die neue Energieeffizienzklasse von der alten?

Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Rechenverfahren, Klimafaktoren und Referenzwerte haben sich in zehn Jahren geändert, beim Verbrauchsausweis fließen andere Abrechnungsjahre und ein anderes Nutzerverhalten ein, und Sanierungen oder ein Heizungstausch wirken sich direkt aus. Eine abweichende Klasse ist deshalb normal und kein Fehler im alten oder neuen Ausweis.

Was kostet ein neuer Energieausweis?

Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 €, der Bedarfsausweis 119,90 €. Zusatzoptionen wie Postversand oder Express sind frei wählbar.

Alle Fragen und Antworten →