Gültigkeit: genau 10 Jahre
Energieausweis verlängern?
Das geht nicht — aber das hier schon.
Eine Verlängerung ist im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) nicht vorgesehen. Nach zehn Jahren wird der Energieausweis nicht verlängert, sondern neu ausgestellt. Prüfen Sie hier, ob Ihr Dokument noch gültig ist.
- § 88 GModGBerechtigte Aussteller
- ab 69,90 €Verbrauchsausweis
- 24 StundenBis zum PDF
Ist mein Ausweis noch gültig?
Datum eingeben
Das Ausstellungsdatum steht auf der ersten Seite Ihres Energieausweises.
Einen neuen Ausweis brauchen Sie, sobald Sie verkaufen, neu vermieten oder verpachten.
Keine Registrierung, keine Verpflichtung
Die Rechtslage
Verlängerung und Neuausstellung im Vergleich
Beim Personalausweis, beim Reisepass und beim Führerschein ist die Verlängerung der Normalfall. Der Energieausweis funktioniert anders: er bewertet ein Gebäude zu einem Zeitpunkt, mit Rechenverfahren und Anforderungswerten, die sich über zehn Jahre verändern. Deshalb wird er ersetzt, nicht verlängert.
| Merkmal | Verlängerung | Neuausstellung |
|---|---|---|
| Im GModG vorgesehen | nein | ja |
| Registriernummer | — | neue Nummer beim DIBt |
| Gültigkeit danach | — | 10 Jahre |
| Aufwand | — | Online-Formular, wenige Minuten |
| Kosten | — | ab 69,90 € |
Anlässe
Wann Sie einen neuen Energieausweis brauchen
Nicht jeder abgelaufene Ausweis muss sofort ersetzt werden. Entscheidend ist, was mit dem Objekt passiert.
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Verkauf
Der gültige Ausweis muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und beim Abschluss übergeben werden. Die Pflichtangaben gehören bereits ins Exposé.
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Neuvermietung
Bei jeder neuen Vermietung oder Verpachtung gilt dieselbe Vorlagepflicht. Laufende Mietverhältnisse sind nicht betroffen.
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Nach einer Sanierung
Wurde das Gebäude umfassend saniert und hat sich die energetische Bewertung wesentlich verändert, ist auch ein noch gültiger Ausweis nicht mehr aktuell.
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Abgelaufene Frist
Zehn Jahre nach dem Ausstellungsdatum ist das Dokument ungültig. Eine Kulanzfrist gibt es nicht — am Tag danach darf es nicht mehr als Nachweis dienen.
Die zwei Ausweisarten
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Welche Variante zulässig ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten ab. Die kostenlose Prüfung klärt das in zwei Fragen.
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Variante 1
Verbrauchsausweis
69,90 €
Grundlage sind die Heiz- und Warmwasserverbräuche der letzten drei Jahre. Der schnellere und günstigere Weg, wenn die Abrechnungen vorliegen.
- Zulässig ab 5 Wohneinheiten
- Kleinere Gebäude: Bauantrag nach 1.11.1977
- Abrechnungen der letzten 3 Jahre nötig
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Variante 2
Bedarfsausweis
119,90 €
Grundlage ist die Bausubstanz: Dämmung, Fenster, Dach und Heizungsanlage werden durchgerechnet. Immer zulässig, für kleinere ältere Wohngebäude oft vorgeschrieben.
- Für jedes Wohngebäude zulässig
- Ohne Verbrauchsdaten möglich
- Liefert Hinweise auf Sanierungsschritte
Optional
Zusatzoptionen
Frei wählbar bei der Bestellung. Ohne Zusatzoption erhalten Sie den Ausweis als PDF innerhalb der regulären Bearbeitungszeit.
- Postversand per BriefGedrucktes Exemplar per Post, zusätzlich zum PDF.9,99 €
- Express-BearbeitungVorrangige Prüfung, wenn die Besichtigung schon terminiert ist.39,99 €
- Erweiterte ÜberprüfungZusätzliche Plausibilitätskontrolle Ihrer Angaben vor der Ausstellung.19,99 €
- Nachträgliche KorrekturÄnderung Ihrer Angaben ohne weitere Gebühr.14,99 €
- ExpertenberatungPersönliches Gespräch zu Ihrem Objekt, den Daten und den Ergebnissen.59,99 €
Das Dokument
Was auf dem neuen Ausweis steht
- A+
- A
- B
- C
- D
- E
- F
- G
- H
Die Effizienzklasse nach GModG ergibt sich aus dem Energiebedarf oder -verbrauch pro Quadratmeter und Jahr. Sie ist Pflichtangabe in jeder Verkaufs- und Vermietungsanzeige — deshalb braucht schon das Exposé einen gültigen Ausweis, nicht erst der Notartermin. Dazu kommen Energieträger, Baujahr, Art des Ausweises und die Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik.
Ablauf
In drei Schritten zum neuen Ausweis
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Kostenlos prüfen
Objektart, Baujahr und Anlass angeben. Sie erfahren sofort, welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist und welche Unterlagen Sie brauchen.
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Daten eingeben
Wohnfläche, Heizung, Verbräuche oder Bauteile — im geführten Online-Formular. Ein Vor-Ort-Termin ist für Wohngebäude in der Regel nicht nötig.
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Ausweis erhalten
Ein nach § 88 GModG berechtigter Aussteller prüft die Angaben. Sie erhalten das PDF mit Registriernummer, in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Zielgruppen
Für Ihre Situation
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Eigentümer beim Verkauf
Pflichtangaben gehören schon ins Exposé. Ein abgelaufener Ausweis verzögert die Vermarktung und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
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Eigentümer bei Neuvermietung
Vor der Besichtigung vorlegen, mit dem Mietvertrag übergeben. Für laufende Mietverhältnisse ändert sich nichts.
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Vermieter mit mehreren Objekten
Ausstellungsdaten einmal erfassen, dann gebündelt neu ausstellen lassen, bevor die nächste Wohnung auf den Markt kommt.
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Makler
Fehlende Pflichtangaben in der Anzeige fallen auf den Makler zurück. Ein abgelaufener Ausweis im Objektordner ist ein Vermarktungsrisiko.
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WEG und Verwalter
Der Ausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht je Wohnung. Die Verwaltung beauftragt ihn, Eigentümer erhalten eine Kopie.
Hintergrund
Energieausweis verlängern: was hinter der Frage steckt
Wer nach „Energieausweis verlängern“ sucht, hat meist ein konkretes Problem: Das Dokument liegt vor, das Ausstellungsdatum ist knapp zehn Jahre alt, und eine Wohnung oder ein Haus soll verkauft oder neu vermietet werden. Naheliegend ist der Gedanke, die Gültigkeit einfach verlängern zu lassen — so funktioniert es schließlich bei fast allen anderen Dokumenten.
Beim Energieausweis gibt es diesen Weg nicht. Er ist kein Ausweis über eine Person, sondern ein Gutachten über ein Gebäude, erstellt mit den Rechenverfahren, Klimafaktoren und Anforderungswerten, die zum Ausstellungszeitpunkt galten. Nach zehn Jahren ist diese Bewertung veraltet. Das GModG sieht deshalb keine Fristverlängerung, keine Fristhemmung und keine Neudatierung vor, sondern die Neuausstellung.
Praktisch ist das kein Nachteil. Die Neuausstellung läuft heute vollständig online, dauert bei vollständigen Angaben in der Regel 24 Stunden und kostet beim Verbrauchsausweis 69,90 €. Wichtig ist nur der Zeitpunkt: Planen Sie den neuen Ausweis vor dem Listing ein, nicht während der ersten Besichtigungen.
Gültigkeit, Aktualität und Bußgelder
Die zehn Jahre laufen taggenau ab dem Ausstellungsdatum auf Seite 1. Eine Übergangsfrist gibt es nicht: Am Tag nach Ablauf darf der Ausweis nicht mehr als Nachweis verwendet werden. Auch der ursprüngliche Aussteller kann die Frist nicht verlängern — er kann nur einen neuen Ausweis ausstellen, mit eigener Registriernummer.
Von der Gültigkeit zu unterscheiden ist die Aktualität. Nach einer umfassenden Sanierung, die die energetische Bewertung wesentlich verändert, ist auch ein formal noch gültiger Ausweis inhaltlich überholt und sollte ersetzt werden.
Wer ohne gültigen Ausweis inseriert, vorlegt oder übergibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Fall sind Bußgelder von bis zu 10.000 € möglich. Für Makler kommt hinzu, dass die Pflichtangaben in der Anzeige ihnen zugerechnet werden.
Fragen
Häufige Fragen zur Verlängerung
Kann ich meinen Energieausweis verlängern lassen?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) kennt keine Verlängerung. Nach zehn Jahren wird ein neuer Ausweis ausgestellt, der wieder zehn Jahre gilt.
Gibt es eine Übergangsfrist nach Ablauf?
Nein. Am Tag nach Ablauf der zehn Jahre ist der Ausweis ungültig und darf nicht mehr vorgelegt werden.
Kann der alte Aussteller ihn einfach neu datieren?
Nein. Jeder Ausweis erhält eine eigene Registriernummer beim DIBt. Eine Umdatierung ist nicht zulässig.
Brauche ich einen neuen Ausweis, wenn ich selbst wohnen bleibe?
Nein. Erst bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung wird ein gültiger Ausweis gebraucht.
Welche Unterlagen brauche ich für die Neuausstellung?
Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten drei Jahre, für den Bedarfsausweis Angaben zu Bauteilen, Fenstern und Heizung.
Warum unterscheidet sich die neue Energieeffizienzklasse von der alten?
Dafür gibt es mehrere Gründe: Die Rechenverfahren, Klimafaktoren und Referenzwerte haben sich in zehn Jahren geändert, beim Verbrauchsausweis fließen andere Abrechnungsjahre und ein anderes Nutzerverhalten ein, und Sanierungen oder ein Heizungstausch wirken sich direkt aus. Eine abweichende Klasse ist deshalb normal und kein Fehler im alten oder neuen Ausweis.
Was kostet ein neuer Energieausweis?
Der Verbrauchsausweis kostet 69,90 €, der Bedarfsausweis 119,90 €. Zusatzoptionen wie Postversand oder Express sind frei wählbar.
